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Das Gutachten ist nur so gut wie die Fragen, die dem Gutachter gestellt werden

Dieses Zitat stellen wir aufgrund unserer langjährigen Berufspraxis als Leitsatz zur Begutachtung auf. Es hat sich gezeigt, dass eine intensive Beratung des Auftraggebers im Vorfeld unerlässlich ist, um überhaupt die richtigen Fragen erarbeiten zu können, denn diese stammen ausschließlich von ihm. Bei Gericht ist der Fragekatalog der sogenannte Beweisbeschluss. Dieser hat zentrale Bedeutung für Streitfälle, da einzig aus dem Fragekatalog inhaltliche Umstände geklärt werden – im Fall eines Gerichtsverfahrens ist also dies der Wegweiser für richterliche Entscheidungen.

Ein Gutachten ist die Sicherstellung eines Sachverhalts aus technischer und rechtlicher Sicht. Das zweite Adjektiv ist juristisch und im Kontext zu betrachten.

Im inhaltlichen Aufbau folgt das Gutachten klar festgelegten Regeln. Diese sind Auftraggeber und Anlass, Unterlagen zur Gutachtenerstellung, die Feststellungen anhand von Bildern (bei Ortsterminen und aus Unterlagen) und anschließend die Antwort auf die gestellten Fragen im Fachzusammenhang (allgemein anerkannte Regeln der Technik).

Das Gutachten ist entsprechend aufwendig und damit auch teurer als andere Dokumente. Denn nicht allein wichtig sind die Erläuterung und Dokumentation der Feststellungen, - sondern auch explizit die Faustregel, einem Laien den komplexen vorliegenden Sachverhalt transparent zu machen. In der täglichen Praxis werden die meisten Dokumente, die als Gutachten bezeichnet werden, diesem Begriff nicht gerecht, da sie nicht dem o.g. Regelaufbau folgen.

Wir unterscheiden allgemein Privatgutachten zur technischen Klärung und Gerichtsgutachten für Bauprozesse. Im privaten Baurecht werden hauptsächlich Gerichtsverfahren als Bauprozesse bezeichnet. Sie zeichnen sich meist durch eine Verbindung von faktischen, rechtlichen und technischen Streitpunkten (einer Klage) aus. Sachverständigen-Gutachten spielen daher in Gerichtsverfahren eine wichtige Rolle. Bei Privatgutachten werden die Schwerpunkte der rechtlichen und technischen Gesichtspunkte individuell mit dem Auftraggeber abgestimmt.

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Nicht immer ist ein Gutachten notwendig. Um technische Feststellungen zu treffen, ist es wichtig, den Hintergrund für den Wunsch eines Gutachtens genau zu beleuchten. Oft sind bei einfacherem Klärungs-Umfang Berichte oder Kurzberichte die bessere und kostengünstigere Wahl für Ihre Schäden.

 

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