Kutzschenbach    Ingenieurbüro   Bauwesen

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Immobilien Kaufberatung

Die Kaufberatung bei Immobilien, Wohnhäusern, oder Objekten richtet sich nicht nur nach den Kundenwünschen, sondern vor allem nach den Faktoren, die den Wert, die vorgesehene Nutzung, oder das Potential zur Erneuerung und Sanierung mit sich bringen. Bei gewerblichen Objekten leisten wir die technische Due Diligence, daher stellen wir in diesem Abschnitt die Kaufberatung für Wohnobjekte, oder Wohneinheiten dar.

Die Kaufberatung ist ein weites Gebiet unterschiedlicher Ansatzmöglichkeiten für den beratenden Ingenieur. Um hier Kosten zu sparen, sind eine klare Zielvorstellung des Auftraggebers hilfreich, sowie entsprechende Vorkenntnisse bei der Kaufvorbereitung, der Kaufabwicklung und dem anschließenden Bauvorhaben.

Bei einem Kauf werden natürlich neue und gebrauchte Immobilien unterschieden. Neubauten haben ganz andere Kriterien, da sie in der Regel vom Käufer während ihres Errichtungsprozesses begleitet, und stellenweise sogar überwacht werden. Die Überwachung fehlt jedoch meistens, so dass dem Käufer oft nur das entsprechende fertige Ergebnis vorgelegt wird, mit den damit verbundenen Mängelbildern. Wichtig ist daher die Bauqualitäts-Überwachung, die wir über Jahre praktizieren und entsprechende Werkzeuge hierzu zu Ihrem Vorteil entwickelt haben.

Auch bei einer nach-vertraglichen Einbindung unseres Büros kann eine gesonderte Bauqualitätsüberwachung bis hin zur Abnahme des Werkes stattfinden. Wichtig ist zu wissen, dass wir zwar das Monitoring und die Berichterstattung an den Eigentümer liefern, jedoch keinen Werkerfolg liefern können für die Erstellung eines Gebäudes. Dies bleibt dem Bauunternehmer vorenthalten, mit dem ein entsprechender Vertrag geschlossen wird.

Bis heute sind die Fehlentscheidungen im Bereich Vertragslegung Wohnungsbau gravierend: Von der falschen Wahl des Baupartners, bis hin zu fehlender Bauqualitätsüberwachung, werden wichtige vertragliche Grundlagen, sowie Partnerprüfungen unterlassen, mit oft fatalen Folgen: Ein havarierter Vertrag, geht fast immer zu Lasten des Käufers, der (falls überhaupt) das Objekt / die Objekte mit deutlichem Mehraufwand fertigzustellen hat, und mit zum Teil gravierenden Mängelbildern konfrontiert wird. Auch in diesem Fall helfen wir gerne weiter, mit der klassischen Methode der Beweissicherung, bis hin zur Mängelbeseitigung einzelner Gewerke.

Vorvertragliche Beratung

Bei einer vorvertraglichen Beratung ist natürlich ein großer Vorteil gegeben, durch die frühe und rechtzeitige Festlegung des technischen Standards aller wichtigen Details, und qualitätsbestimmenden Merkmale.

Der Optimalfall ist die vorvertragliche Beratung des Bauherrn, die Begleitung beim Vertragsabschluss / den Vertragsabschlüssen, und die Überwachung der Bauteilqualität durch gezielte Prüfungen im jeweiligen Baustadium.

Wohnungskauf bei Eigentümergemeinschaften

Bei der Beratung zum Wohnungskauf in Wohneigentümergemeinschaften (WEG), zählt neben dem Zustand der Liegenschaft insbesondere die Lebenszyklusbetrachtung, die Aufschluss über die wesentlichen zu erneuernden Bauteile gibt.

Auch Leitungsnetz, und Heizzentrale bzw. Energiesituation hängen eng zusammen. Im bewohnten Bestand sind dementsprechende Umbauten des Gemeinschaftseigentums natürlich eine besondere Herausforderung. Vielfach sind die Beschaffenheit des Daches, Dachanschlüsse, Standards im haustechnischen Bereich, Oberflächen, und das komplette Gebiet des thermischen Schutzes / Wärmeschutzes. Besonders hier werden oft Prinzipien verletzt, da die wirtschaftliche Planung einer energetischen Berechnung folgt, welche speziell für das Erlangen von Fördermitteln oftmals nicht ausreichend nachberechnet und dokumentiert wird.

Darüber hinaus ist ein Abgleich der eigenen Qualitätsvorstellung wichtig, da von einem siebziger Jahre Bau keine heutigen Schallschutzanforderungen erwartet werden können (Bestandsschutzregelung), sowie auch typische Probleme auftauchen, welche bauartbedingt sind: Zu nennen hier die Erneuerung von Aufzugsanlagen, der bauliche Brandschutz, der Energiehaushalt des Gebäudes, Wärmebrücken, und insbesondere der Zustand der haustechnischen Leitungsnetze. Besonders letzteres hat in München durch die Neuregelung des XX für erhebliche Probleme in den Wasseranlagen vieler Immobilien gesorgt. Die Liste der Liegenschaften mit Duschverboten ist lang, ebenso die Liste der Fragen der Eigentümer zu möglichen Sanierungen, Sanierungsansätzen, und Lösungsmöglichkeiten.

 
 

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